Allgemeine Geschäftsbedingungen (Entwurf)
Dieser Entwurf fasst die besprochenen Konditionen strukturiert zusammen. Er ersetzt keine rechtliche Prüfung — vor Veröffentlichung Prüfung durch einen Rechtsanwalt oder die IHK empfohlen, insbesondere zu Haftungsbeschränkung, Stornoklausel und Gewährleistung.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Leistungen von DD Service gegenüber Unternehmern (B2B) im Bereich Training, Schulung, Prozessoptimierung und technischem Support für die Wellpappe-Industrie.
2. Honorar
Der Stundensatz für Training/Schulung vor Ort richtet sich nach Umfang des Auftrags sowie dem Verbrauch an Trainingsmaterial und liegt zwischen 130 € und 180 € pro Stunde; der konkrete Satz wird vor Auftragsbeginn schriftlich vereinbart. Reisezeit wird mit 50 €/Reisestunde berechnet.
Hotel, Flug und Mietwagen werden separat nach Beleg in Rechnung gestellt; alternativ kann hierfür nach Verhandlung eine Pauschale vereinbart werden. Erfolgt die Anreise mit dem eigenen PKW, wird für Fahrtstrecken bis 1.400 km eine Kilometerpauschale von 0,70 €/km berechnet.
3. Einsatzdauer
Einsätze sind ab 2 Tagen buchbar, am Stück bis zu 3 Wochen zum Grundhonorar. Ab der 4. Woche wird ein Aufpreis von 10 % auf das Grundhonorar erhoben, maximal bis zu einer Gesamtdauer von 6 Wochen am Stück.
4. Terminvereinbarung
Termine werden per E-Mail angefragt. Eine Anfrage stellt noch keine Buchung dar; verbindlich ist ein Termin erst mit ausdrücklicher Bestätigung durch DD Service per E-Mail. Ein im Kalender als frei angezeigtes Zeitfenster begründet keinen Anspruch auf den Termin.
5. Zahlungsbedingungen
Bei Neukunden ist eine Anzahlung von 50 % des voraussichtlichen Gesamthonorars vor Anreise fällig. Die Schlussrechnung wird nach Abschluss der Leistung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6. Notfall-Videocalls
Videocalls zur Analyse akuter Produktionsprobleme werden mit 100 € pro Anruf berechnet; ab der 61. Minute wird die weitere Zeit mit 130 €/angefangene Stunde berechnet. Dieser Betrag wird unabhängig davon fällig, ob eine Lösung gefunden wird. Da die Leistung auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers sofort und vollständig erbracht wird, erlischt ein etwaiges Widerrufsrecht mit Beginn der Leistungserbringung (§ 356 Abs. 4 BGB analog); im B2B-Verhältnis besteht ohnehin kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Empfehlungen im Rahmen von Videocall-Ferndiagnosen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der vom Auftraggeber übermittelten Angaben und Bilder, ohne physische Prüfung der Maschine vor Ort, und stellen eine erste Einschätzung dar (siehe hierzu auch Ziffer 9).
7. Express-Einsatz am Wochenende
Für kurzfristige Anreisen am Wochenende zur Fehlerbehebung oder Analyse wird ein Stundensatz von 150 € berechnet, zuzüglich Reisekosten (Flug/Mietwagen nach Beleg) sowie einer Pauschale von 300 € als Ausgleich für die Inanspruchnahme der Freizeit.
8. Sprachen
Schulungen werden auf Deutsch, Englisch und Ungarisch angeboten. Rumänisch kann ergänzend zur Klärung einzelner Punkte herangezogen werden, jedoch ohne Zusicherung vollständiger fachlicher Fließfähigkeit.
9. Haftung
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, wird unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften gehaftet. Gleiches gilt für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für ausdrücklich übernommene Garantien.
Bei einfacher Fahrlässigkeit wird nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Höhe der bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung von 5.000.000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall.
Die erbrachten Leistungen sind Trainings-, Schulungs- und Beratungsleistungen. Geschuldet wird die fachgerechte Durchführung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg — insbesondere keine zugesicherte Reduzierung von Rüstzeiten, Ausschuss oder Stillstandszeiten. DD Service stellt sein Wissen zur Verfügung und zeigt praktisch auf, welche Einsparungen bei Rüstzeiten und Ausschuss mit den vermittelten Methoden erzielbar sind; für die praktische Ausführung durch das Personal des Auftraggebers vor Ort sowie für dessen grundlegende fachliche Fähigkeiten übernimmt DD Service keine Verantwortung. Die Entscheidung über die Umsetzung von Empfehlungen sowie die Verantwortung für Arbeitssicherheit, Maschinenzustand, Bedienpersonal und die eigene Qualitätskontrolle verbleiben beim Auftraggeber.
Empfehlungen im Rahmen von Videocall-Ferndiagnosen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der vom Auftraggeber übermittelten Angaben und Bilder, ohne physische Prüfung der Maschine vor Ort. Sie stellen eine erste Einschätzung dar. Eine Haftung für Schäden, die aus einer Umsetzung solcher Ferneinschätzungen ohne eigene fachliche Prüfung durch den Auftraggeber entstehen, ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
10. Geistiges Eigentum an Schulungsunterlagen
Alle von DD Service zur Verfügung gestellten Schulungsunterlagen, Ablaufpläne sowie sonstigen Dokumente, die die Kennzeichnung „Erstellt von DD Service" tragen, bleiben Eigentum von DD Service sowie — soweit urheberrechtlich geschützt — geistiges Eigentum von DD Service. Eine Aufbewahrung und Nutzung dieser Unterlagen über die jeweilige Schulung hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von DD Service oder einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung. Jede Vereinbarung gilt ausschließlich für den im Auftrag genannten Standort; eine Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt.
11. Lasten-/Pflichtenheft, Abnahme und Nachbewertung
Vor Beginn jeder Schulung erstellen die Parteien gemeinsam ein Lasten-/Pflichtenheft, in dem Ziele und Leistungsumfang festgehalten werden. Im Anschluss an die Schulung erfolgt anhand dieses Lasten-/Pflichtenhefts eine Bewertung und Abnahme der erbrachten Leistungen; das Ergebnis wird dokumentiert. Mit Erteilung des Auftrags erklärt sich der Auftraggeber mit der Erstellung und dem Ausfüllen dieser Dokumente einverstanden. Etwa vier Wochen nach der Schulung wird zusätzlich eine Bewertung der zwischenzeitlich umgesetzten Änderungen dokumentiert.
12. Wiederkehrende Leistungen
Wiederkehrende Schulungen oder Problemanalysen können gesondert vereinbart werden, beispielsweise als vierteljährliche Analyse der Fehlerquoten und der größten Stillstandsursachen beim Auftraggeber sowie die Entwicklung von Strategien zu deren Minimierung. Die Konditionen für solche wiederkehrenden Leistungen werden im Einzelfall vereinbart; im Übrigen gelten diese AGB entsprechend.
13. Absage bestätigter Termine durch den Auftraggeber
Sagt der Auftraggeber einen bereits bestätigten Termin (Ziffer 4) ab, gilt Folgendes:
- Absage bis 30 Tage vor dem vereinbarten Beginn: keine Kosten.
- Absage zwischen 15 und 30 Tagen vor Beginn: 30 % des vereinbarten Gesamthonorars zzgl. bereits für diesen Termin getätigter Buchungen (z. B. Hotel, Flug, Mietwagen).
- Absage innerhalb von 14 Tagen vor Beginn: 60 % des vereinbarten Gesamthonorars zzgl. bereits für diesen Termin getätigter Buchungen (z. B. Hotel, Flug, Mietwagen).
Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die Stornokosten angerechnet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass DD Service kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; DD Service bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten.
14. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung — einschließlich im Zusammenhang mit Lasten-/Pflichtenheften und Bewertungsdokumentationen nach Ziffer 11 — erfolgt im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Einzelheiten ergeben sich aus der gesondert abrufbaren Datenschutzerklärung.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Soltau.